Planungs- und Baurecht (Baubewilligung; Abbruch und Neubau N.________) | Planungs- und Baurecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
III 2022 63 + 64Entscheid vom 19. September 2022Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, Präsidentlic.iur. Karl Gasser, RichterDr.oec. Andreas Risi, Richterlic.iur. Josef Mathis, GerichtsschreiberParteienStockwerkeigentümergemeinschaft Haus A.________,bestehend aus:B.________AG,Dr. C.________,D.________,E.________undF.________,G.________,B.________AG,Beschwerdeführer(im Verfahren III 2022 63),H.________AG,Beschwerdeführerin(im Verfahren III 2022 64),alle vertreten durch Rechtsanwalt I.________,gegenBezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,J.________,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin K.________,5.L.________, 8840 Einsiedeln,Beigeladener,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Baubewilligung; Abbruch undNeubau Haus N.________)Sachverhalt:A.J.________ reichte am 8. April 2020 das Baugesuch "Abbruch und Neubau Haus N.________" auf dem in der Dorfkernzone mit speziellen Auflagen ll gelegenen Grundstück KTN 001.________ in Einsiedeln ein (Baugesuch-Nr. 2020-0080). Dieses wurde publiziert (Abl 2020 […]) und öffentlich aufgelegt. Innert Frist erhoben dagegen u.a. die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) Haus A.________, die B.________AG und die M.________AG öffentlich-rechtliche Einsprache.B.Am 16. Juli 2020 reichte J.________ ein neues Baugesuch "Abbruch und Neubau Haus N.________ mit Pfählung und Photovoltaikanlage" ("Alternativgesuch zum gleichnamigen Bauprojekt") auf dem Grundstück KTN 001.________ in Einsiedeln ein (Baugesuch-Nr. 2020-0167). Auch dieses wurde publiziert (Abl 2020 […]) und öffentlich aufgelegt. Dagegen erhoben innert Frist u.a. die StWEG Haus A.________, die B.________AG und die M.________AG erneut öffentlich-rechtliche Einsprache. Das erste Baugesuch vom 8. April 2020 (Nr. 2020-0080) wurde am 10. September 2020 zurückgezogen und am 12. Oktober 2020 vom Bezirksrat Einsiedeln als gegenstandslos abgeschrieben.C.Am 29. Juni 2021 orientierte die H.________AG den Bezirksrat, dass sie das Grundstück KTN 002.________ am 16. Dezember 2020 von der M.________AG erworben habe und an deren Stelle in den Prozess eintreten wolle. Weder J.________ noch die übrigen Verfahrensbeteiligten opponierten gegen den Parteiwechsel.D.Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) erteilte mit Gesamtentscheid B2020-1032 vom 11. Mai 2021 die kantonale Baubewilligung unter Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Einsprache wurde - soweit kantonale Zuständigkeit besteht - abgewiesen.E.Mit Beschluss (BRB) Nr. 2021.149 vom 14. Juli 2021 entschied der Bezirksrat Einsiedeln über das Baugesuch und die Einsprachen - unter gleichzeitiger Eröffnung der kantonalen Baubewilligung - wie folgt:1Die Einsprachen werden im Sinne der Erwägungen abgewiesen.2Die nachgesuchte Baubewilligung wird gestützt auf
III 2022 63 + 64
Entscheid vom 19. September 2022
Besetzung
lic.iur. Achilles Humbel, Präsident
lic.iur. Karl Gasser, RichterDr.oec. Andreas Risi, Richter
lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber
Parteien
Stockwerkeigentümergemeinschaft Haus A.________,bestehend aus:B.________AG,Dr. C.________,D.________,E.________undF.________,G.________,B.________AG,Beschwerdeführer(im Verfahren III 2022 63),H.________AG,Beschwerdeführerin(im Verfahren III 2022 64),alle vertreten durch Rechtsanwalt I.________,
Stockwerkeigentümergemeinschaft Haus A.________,bestehend aus:
B.________AG,
Dr. C.________,
D.________,
E.________undF.________,
G.________,
B.________AG,
H.________AG,
gegen
Bezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,J.________,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin K.________,5.L.________, 8840 Einsiedeln,Beigeladener,
Bezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,
Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,
Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,
J.________,
Gegenstand
Planungs- und Baurecht (Baubewilligung; Abbruch undNeubau Haus N.________)